Quelle: Innenminister de Maizière will Flüchtlingen das Geld kürzen
Unser über aus eifriger Innenminister vom rechten Rand der Christlich Demokratischen Union (CDU) fischt wieder am rechten Wählerrand.
Es wird immer suggeriert das Ayslsuchende die gleichen Leistungen erhalten wie andere Hilfsbedürftige. Das stimmt leider nicht!
Asylsuchende, „Geduldete“, und „vollziehbar Ausreisepflichtige“ bekommen nicht dieselben Sozialleistungen wie andere Hilfsbedürftige in Deutschland, sondern Leistungen nach dem »AsylbLG« und nicht nach »SGB 2«.
Dessen konkrete Umsetzung ist abhängig vom Bundesland oder der Kommune. Es kann für die Betroffenen bedeuten, dass sie statt Bargeld etwa Lebensmittelpakete erhalten, ihnen anstelle regulärer Gesundheitsversorgung nur eine medizinische Notversorgung gewährt wird oder dass sie dauerhaft in Sammelunterkünften leben müssen – oft im Mehrbettzimmer ohne jede Privatsphäre oder Rückzugsmöglichkeit.
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