Die politische Kultur in Sachsen ist eine Schande für die Republik und wird durch die Justiz legitimiert

Ein rechtsradikaler Heimatverein mit dem Namen  Niederdorfer Heimattreue e. V. bastelt und verkauft den sogenannten Merkel-Galgen. Das Original erlangte einen unrühmlichen Bekanntheitsgrad bei PEGIDA Demonstrationen in Leipzig und Dresden. Hier wurde der Galgen mit 2 reservierten Plätzen für Angela Merkel und (Siegmar) Sigmar Gabriel präsentiert. Schon damals blieb die Aktion ohne Strafe – das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz eingestellt.

Heute bastelt der Heimatverein mit Ihrem rechtsradikalen Vorsitzenden Thomas Witte den Galgen im Miniformat. Witte wird vom Landesverfassungsschutz beobachtet und wird als rechtsextremistisch eingestuft.
Der Verkauf des Galgen erfüllt auch diesmal nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat ein. Im Gegenteil die Staatsanwaltschaft Chemnitz glaubt in dem Galgen Kunst zu erkennen.

Eine Nachfrage des SZ-Journalisten Ronen Steinke, wie das Landesjustizministerium das Urteil im Hinblick auf zunehmende Gewalt gegen Politiker bewertet, verweist dessen Sprecher auf die steigende Anklage- und Strafbefehlsquote im Freistaat.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz schreibt, der ausführlichen Begründung zu der Entscheidung sei „nichts hinzuzufügen“. Die zunehmende Bereitschaft zur Gewalt gegen politische  Amts- und Mandatsträger sei „bekannt und fand bei der oben getroffenen Entscheidung Berücksichtigung“.

Es ist schon sehr verwunderlich, wie die sächsische Justiz Straftaten aus dem rechten politischen Umfeld bewertet und diese von der Landesregierung kommentiert wird.
Der Heimatverein mit dem ausgeprägten rechten Kunstverständnis kann weiter an seinem Geschäftsmodell arbeiten – vielleicht werden in 2018 Konzentrationslager in minibauweise angeboten. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wird dies sicherlich im Rahmen der künstlerischen Freiheit nicht verwerflich finden.

Auch im Dritten Reich wurden Straftaten von der NSDAP und deren paramilitärischen Gruppen SA / SS durch die Justiz ermöglicht.

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