Politisch Korrekt?

Politisch Korrekt?                                                                  Autor: Manfred Lang, Biblis, 25.6.2018

Erinnern Sie sich noch oder haben Sie es schon vergessen? Die Plakate in den Bundestags-
wahlkämpfen 2013 und 2017.

Quelle: NPD

Haben Sie sich damals auch empört über die Plakate mit dem fettgedruckten Slogan „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma – NPD“? Rassismus, Volksverhetzung, Ausländerfeindlichkeit schallten die erregten Anschuldigungen durchs Land.
Dabei hatte die NPD sich mit der ethnischen Bezeichnung politisch vollkommen korrekt artikuliert.
Oder haben Sie vielleicht aufmerksam Ihre hiesige Regionalzeitung gelesen? Einen Bericht über die agitatorischen Aktivitäten einer Odenwaldinitiative gegen Rechtsextremismus? Dort wird stolz von der „gelungenen Überzeugungsarbeit“ berichtet. Worauf war diese „Gesinnungspolizei“, die sich so nicht nennen würde, so stolz? Man habe Gastwirte im Odenwald aufgesucht, die auf ihren Speisekarten Zigeunerschnitzel anboten. Dort habe man freundliche Aufklärungsgespräche geführt und sei auf offene Ohren gestoßen. Ein Gastwirt soll das Zigeunerschnitzel von der Karte genommen und es umbenannt haben, natürlich ohne Druck auszuüben und ohne mit einer öffentlichen Skandalisierung zu drohen.
Das NPD-Plakat beschäftigte zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, durchgängig mit dem gleichen juristischen Ergebnis: Der Slogan ist zulässig und durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Und auch die Anzeigen wegen Volksverhetzung blieben ohne die von Strafantragstellern beabsichtigte Konsequenz. Niemand von den NPD-Verantwortlichen wurde bestraft. Und die Stadtverwaltungen, die in „gut gemeinter“ Absicht die Plakate einkassiert hatten, mussten sie wieder aufhängen.

Political Corectness versus Meinungsfreiheit

Soweit so gut? Erlaubt unser Rechtsstaat rechtsextreme Äußerungen? Was bedeutet Meinungsfreiheit? Dr. Volker Kitz, ein bekannter Jurist, Dozent und Erfolgsautor, bringt es auf den Punkt.
„Meinungsfreiheit bedeutet, dass staatliche Institutionen niemanden den Mund verbieten, niemanden für seine Meinung ins Gefängnis sperren, auspeitschen, töten. Meinungsfreiheit ist ein Recht gegen den Staat. Dass der Staat seine Bürger frei reden lässt, ist weltweit leider nicht selbstverständlich.“ (VK, Meinungsfreiheit, 2018, S.35)
Soweit so gut!
Wirklich gut? Kitz zitiert eine Umfrage des John Stuart Mill Instituts. Auf die These „Ich kann frei reden.“ bejahten dies 2016 57 Prozent, ein Tiefstwert. 2017 stieg der Wert immerhin etwas an, auf 63 Prozent (1990 noch 78 %).
Was war also geschehen? Denn mit Androhung von Repressionen und einem bedrohlichen Staat hat dies sicherlich nichts tun, so Kitz.
Wer sich mit seiner Meinung exponiert und an die Öffentlichkeit geht, nimmt durchaus in Kauf, dass man ihn widerlegt, dass er sich blamiert. Wer seine Meinung konsequent äußert, dem wird hart geantwortet.
Wie aber ist es mit der Toleranz in unserer Gesellschaft bestellt? Wie weit sind wir entfernt davon, Meinungen, die wir selber rundweg ablehnen, doch zu ertragen? Und nötigenfalls dafür zu sorgen, dass sie geäußert werden darf? So Kitz.
Voltaire, Philosoph und Aufklärer des 18. Jhrdt., formulierte dazu: „Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.“
Nicht ohne Grund räumt unser Rechtsstaat der Meinungsfreiheit Verfassungsrang ein.
Und deswegen gibt es in unserem Rechtssystem kein Gesinnungsstrafrecht, auch wenn gerade rechtsextreme Parteigänger bei dem Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gerne davon fabulieren.
Damit wird auch deutlich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung kein grenzenloses Recht ist. Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo Straftatbestände verletzt werden, wie z.B. die Würde und die Ehre des Menschen oder auch der innere Frieden der Gesellschaft, der z.B. durch eine volksverhetzende Äußerung verletzt werden kann. Andererseits legen Gerichte das Recht auf freie Meinungsäußerung im politischen Meinungsstreit sehr weit aus, auch wenn Tatsachen geeignet sind, die Persönlichkeit des Angegriffenen zu schädigen.

Dieser weitgefasste verfassungsrechtliche Rahmen des Rechtes auf freie Meinungsäußerung stellt an die Beteiligten des öffentlichen Diskurses eigentlich
eine sehr hohe Anforderung an ihre Toleranzbereitschaft, die sie nicht selten überfordert.
So war dieser Tage in einer TIP-Ausgabe unter der Schlagzeile zu lesen: „Keine Zusammenarbeit mit der AfD – Rassismus ist keine Alternative. Unsere Alternative heißt Solidarität“. Im inhaltlichen Kern ging es gar nicht um eine Zusammenarbeit des DGB mit der AfD. Vielmehr verordnete der DGB seinen Vertreter*innen Enthaltsamkeit. Sie sollten sich der Teilnahme an Veranstaltungen enthalten, bei der AfD-Vertreter beteiligt sind. Der Bann sollte also alle Veranstalter von Diskussionsveranstaltungen treffen, die es wagten, AfD-Diskutanten einzuladen. Voltaire lässt grüßen!
Hier zeigt sich wie unter einem Brennglas, wie das so funktioniert mit der „Political Corectness“. Indem man ausgrenzt, vermeidet man den Diskurs, die streitige Auseinandersetzung, den Meinungskampf. Ein solches Verhalten soll den politischen Gegner, nein hier wohl besser Feind, zur politischen Parias, zu Ausgestoßenen der Gesellschaft erklären. Seltsames Demokratieverständnis!
Sie erinnern sich noch an die beiden Beispiele zu Anfang? Ähnlich im Mechanismus funktioniert das mit dem Zigeunerschnitzel. Keiner will natürlich ein Rassist sein. Und wenn dann noch Leute einen Gastwirt subtil auf den angeblich versteckten Rassismus
hinweisen und vielleicht auf eine mögliche öffentliche Wirkung hinweisen – was soll ein armer Gastwirt da noch tun?
Die NPD als rechtsextreme Partei mit einer rassistischen und ausländerfeindlichen Programmatik kennt natürlich diese PC-Mechanik – und nutzt dies auf ihre, zugegebenermaßen intelligent-ironischen Art und Weise. Sie umkurvt die PC, indem sie sich der PC-Sprache bedient und gleichzeitig den Sozialneid instrumentalisiert.
Sie wählt populäre Themen, wie die desolate Rentensituation speziell älterer Frauen, um in den öffentlichen Diskurs einzudringen, anschlussfähig zu werden. Dass diese Partei heutzutage nur noch selten mehr als 1 % bei Wahlen erringen kann, hat mehr mit inneren Führungs- und wirtschaftlichen Problemen sowie dem öffentlichen Erscheinungsbild der Rechtsextremen (Glatzen, Springstiefel, Gewaltauftritte, martialische Parolen etc.) zu tun als mit dem Ausgrenzen durch Political Corectness, auch wenn das Verdi, die Dienstleistungsgewerkschaft, in einer strategischen Handreichung vom April 2016 meint.

Gesinnungswächter Verdi

Dieses Papier ist insofern interessant, als es mit primitiven Schaubildern versucht, eine Analyse des gesellschaftlichen Diskurses in der Vergangenheit vor dem Auftreten der AfD, der Veränderung der gesellschaftlichen Situation durch die AfD und Maßnahmen zur „Korrektur des politischen Diskurses“ in der Gesellschaft vorzulegen.
Um es kurz zu machen: Vor der AfD gab es nach Verdi eine klare Abgrenzung zwischen dem richtig wählendem Bürgertum und der NPD. Natürlich als Resultat von „antifaschistischen und antirassistischen Kampagnen“ gegen die NPD und andere rechtsextremen Parteien. Durch die AfD gäbe es diese klare Trennung nicht mehr, weil die AfD diese „roten Linien der Ächtung und Isolation“ durch Einreißen der Tabus und immer neue Themen durchbrochen habe.
Hier offenbart sich ein besonders bedrohliches Demokratieverständnis: „Ächtung und Isolation“ sind Methoden von Diktaturen. „Rote Linien“ einer Gesinnung und Tabus, die über die strafrechtlichen Grenzen hinaus gehen, sind Methoden, die man gemeinhin
mit der römischen Inquisition verbindet, die übrigens häufig ohne wirkliche Geschichtskenntnis so benannt wird. Mit einer aufgeklärten demokratischen Haltung hat dies nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Und weiter schlägt das Verdi-Papier vor, die „Linie der Akzeptanz“ neu zu ziehen. „Wenn du bestimmte Ansichten vertrittst, überschreitest du die rote Linie.“ So das Strategiepapier.
Man kann nur hoffen und wünschen, dass die Gewerkschaften sich künftig mehr dem Kampf für die Meinungsfreiheit verschreiben als die Meinung anderer zu unterdrücken.

Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Ein gutes Stück weiter hat es unser früherer Justizminister bei der zensurfreien Selektion von unbotmäßigen Meinungen gebracht. Mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist Heiko Maas ein genialer Streich gegen die Meinungsfreiheit gelungen. Durch dieses Gesetz werden die Anbieter sozialer Netzwerke bei Androhung von erheblichen Strafzahlungen gezwungen, die Posts von Nutzern auf rassistische, antisemitische, ausländerfeindliche, volksverhetzende und beleidigende Äußerungen zu durchsuchen und gegebenenfalls zu löschen.
Wie schwer es ist, eine Äußerung als volksverhetzend einzustufen, zeigt das Beispiel mit dem NPD-Plakat oben. Das, was vor dem NetzDG Gegenstände von rechtlichen Profis bei Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten sowie Strafgerichten war, muss jetzt ein im Einzelfall noch nicht einmal juristisch durchgebildeter Operator entscheiden. Denn andernfalls droht ja die hohe Strafzahlung. Und wer nimmt schon als kleiner Operator Ärger mit seinem Arbeitgeber in Kauf. Da braucht es keine Phantasie, sich vorzustellen, dass man Beiträge mal etwas schneller löscht. Abgesehen davon ist es rechtsstaatlich bedenklich, wenn man gerichtliche Funktionen durch Gesetz an nichtgerichtliche Entscheidungsträger auslagert. Ein solches NetzDG verändert auch den politischen Diskurs, weil durch den „vorauseilenden Gehorsam“ der Betreiber ein zensurähnlicher Eingriff in das Recht auf die freie Meinungsäußerung der Nutzer erfolgt. Netzwerkbetreiber werden sich, um sicher zu gehen, an den errichteten gesellschaftspolitischen Tabus der Political Corectness(s.o. Verdi) orientieren.
Insofern ist es ein Beitrag zum Recht auf Meinungsfreiheit, dass die AfD gegen das NetzDG vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

Schlussbetrachtung:

Abschließend sei nochmals Dr. Volker Kitz zitiert, der sich auf eine Diskussion mit dem Politologen Münkeler bezieht. Dieser stellt dabei Überlegungen an, wie sich die Dummheit des Wahlvolkes auf die Demokratie auswirken werde.
„Die Staatsgewalt geht vom Volke aus, dumm oder nicht dumm. Demokratie ist nicht nur für intelligente Leute gemacht.
Trotzdem ist „Dummheit“ für manche zum Stempel geworden, der anderen eine gültige Meinung absprechen soll… Hier „linksversifft“, dort einfach nur „rechts“. Hier „Menschenfeind“, dort „Gutmensch“, inzwischen auch in der Steigerungsform „Bessermensch“. Hier „Social Justice Warrior“, dort „weißer alter Mann“. Hier „Elite“, dort „Populist“. Hier „einfache Lösung“, dort „Altpartei“.
Von allen Seiten kommen die Stempel, und zu oft sollen sie suggerieren: Deine Meinung zählt nicht. Doch eine Demokratie besteht aus all diesen Menschen: guten wie schlechten, linken wie rechten, volksnah wie elitär Auftretenden, Freunden wie Feinden, einfachen wie komplizierten, alten weißen wie jungen nicht weißen…
Ein intoniertes „Damit stehst du außerhalb unserer Rechtsgemeinschaft“ ist nicht der Unterton unserer Verfassung.“ (VK,dto. S.37/38)
Hier kann ich Volker Kitz nur uneingeschränkt zustimmen. Und deshalb hat die AfD genauso das Recht, ihre Positionen unbehindert und unbedroht in den öffentlichen Diskurs zu bringen, wie auch Hans Peter Fischer, Biblis, FLB, gegen den ich im öffentlichen Meinungsstreit in vier juristischen Verfahren bis hoch zum OLG gewonnen hatte. Auch er hat das gleiche verfassungmäßig garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung wie ich, der seine meiner Meinung nach rechtsextremen Orientierungen aus innerer Überzeugung bekämpft hat und bekämpfen wird.
Und deswegen ist es eigentlich nicht hinzunehmen, dass die hiesigen Mehrheitsparteien einen öffentlichen Meinungsstreit über Fischers Verbindungen zum rechtsextremen Lager und die Verbreitung extrem rechten Gedankenguts vermeiden wie der Teufel das Weihwasser. Und genau deswegen ist es auch nicht hinnehmbar, wenn eine Regionalzeitung den öffentlichen Diskurs über Fischers politische Verortung und Verbindungen verweigert, weil man ihn „nicht aufwerten“ wolle.
Denn es gibt nicht nur die aktive Meinungsfreiheit, die hier mit Füßen getreten wird, indem man den öffentlichen Diskurs in der Zeitung abblockt. Es wird auch dadurch die passive beschädigt, weil dem mündigen Wahlbürger Entscheidungskriterien für sein Wahlverhalten vorenthalten werden.

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