Quelle: Die Welt

Der AfD Kandidat für das Amt des Vizeptäsidenten des Deutschen Bundestages: Alfred Glaser, der Jurist steht im Widerspruch zum Artikel 4 des Grundgesetzes

Diese Kandidatenauswahl der AfD, kann nur als Provokation verstanden werden. Alfred Glaser möchte das Grundrecht auf Religionsfreiheit für Muslime abschaffen.
Im Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird die Unverletzlichkeit der Religionsfreiheit, der Glaubensfreiheit und der Gewissensfreiheit festgelegt

Der ehemalige AfD Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, hat eine politische Vergangenheit in der CDU. Unter anderem in der Kommunalpolitik als Stadtkämmerer in Frankfurt, die sogenannten „Glaser Fonds“ kosteten der Stadt Frankfurt 2008 ca. 50 Millionen EURO.
Als Bundespräsident wollte er wie ein „Volkstribun“ agieren.

Dem Tenor nach würde ich gern darauf hinweisen, dass Deutschland in Zeiten wie diesen einen Präsidenten haben sollte, der sich, statt allzu viele moralische Reden zu halten, ein bisschen als Volkstribun begreift.

Als Vorsitzender der AfD Programmkommission ist er als Chefideologe für das „Wahlprogramm“ der AfD verantwortlich, was durch rechtsradikale, ausländerfeindliche und Anti-Europa Positionen glänzt.

Dieser Kandidat ist für die etablierten Parteien  nicht wählbar! Die AfD möchte hier bewusst wieder die Opferrolle einnehmen, wenn ihr Kandidat durchfällt.

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